Leistungsübersicht mit Vergütungssätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/Hauswirtschaftliche Versorgung)
1. Große Toilette/Ganzkörperwaschung
(37,33 €)
- An-/Auskleiden
- Hautpflege
- Kämmen
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
- Rasieren
- Waschen (im Bett oder am Waschbecken), Duschen/Baden (umfasst ggf. Haarwäsche)
- Transfer aus dem Bett/ins Bett
- Bett machen/richten
2. Kleine Toilette/Teilwaschung
(24,97 €)
- An-/Auskleiden
- Hautpflege
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
- Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
- Transfer aus dem Bett/ins Bett
3. Transfer/An-/Auskleiden
(13,30 €)
- Transfer aus dem Bett/ins Bett
- An-/Auskleiden
4. Hilfe bei der Ausscheidung (Toilettengang/Inkontinenzversorgung)
(16,57 €)
- An-/Auskleiden
- Hilfe beim Gang zur Toilette
- Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
- Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde)
- Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung)
- Teilwaschung
6. Spezielles Lagern
(12,96 €)
- Bett machen / richten
- Lagerung
- Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
7. Mobilisation
(12,96 €)
- Vorbeugung von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke und Vorbeugung von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
(8,95 €)
- Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
- Mundgerechtes Portionieren
- Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
(31,31 €)
- Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
- Mundgerechtes Portionieren
- Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
- Essen und Trinken geben (löffel- bzw. schluckweise)
- Mundpflege bzw. Prothesenpflege
- Teilwäsche
10. Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft/-pumpe
(15,16 €)
- Vorrichten der Sondennahrung
- Überprüfung der Lage der Sonde
- Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
- Spülen der Sonde nach Applikation
- Reinigen der Gebrauchsgegenstände
11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranst.)
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)
- An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppensteigen
- Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf
(Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
(17,70 €)
- Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit
- Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
- Anrichten
- Tisch decken
- Aufräumen
- Spülen – bezogen auf die Mahlzeit
13. Essen auf Rädern
(3,94 €)
- Beinhaltet nur Zubereitungs- und Verteilerkosten außerhalb der Wohnung
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(41,32 €)
- Kochen
- Spülen, Geschirr einräumen
- Reinigen des Arbeitsbereiches
16. Waschen, Bügeln, Putzen, Einkauf, Besorgungen
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)
- Beinhaltet die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
- Bügeln und einräumen der Wäsche
- Putzen beinhaltet auch:
- Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
- Fenster putzen
- Reinigen und abtauen des Kühl-/Gefrierschrankes
- Reinigen eines Haustierkäfigs
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
- Reinigung des Bades, Toilette, Küche
- Staubsaugen, Nassreinigen
- Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
- Staubwischen
- Reinigung des Treppenhauses
- Erstellung eines Einkaufs- / Speiseplans
- Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung)
- Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung
(Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)
17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
(7,50 €)
18. Beheizen der Wohnung (bei Befeuerung mit Holz/Kohle/Öl)
(11,31 €)
- Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
- Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen
- Heizmaterial anzünden
- Asche leeren, Ofen säubern
- Bett machen/richten
19. Erstbesuch
(45,98 €)
- Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung
20. Folgebesuch
(25,29 €)
- Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarf/Anpassung der Pflegeplanung
21. Pflegerische Betreuungsmaßahmen
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)
- Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung
- Maßnahmen zur kognitiven Unterstützung
- Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen
- Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags
- Unterstützung, bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z.B. Beaufsichtigung)
22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)
- Unterstützung bei der Organisation und Koordination von sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Organisation und Koordination von Dienstleistungen (Fahrdienste, Gartenpflege)
- Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
- In Absprache mit dem Pflegebedürftigen kann die Leistung ggf. auch außerhalb der Häuslichkeit erledigt werden.
23. Samstagszuschlag
(2,33 € ab 13:00 Uhr)
24. Sonn- und Feiertagszuschlag
(3,51 € pro Anfahrt)
25. Wegegebühr mit Behandlungspflege
(3,10 € pro Anfahrt)
- bei kombinierter Pflegeanfahrt, d.h. Leistungen von Punkt 1-18 und Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) werden bezogen, fällt dieser Betrag an
26. Wegegebühr ohne Behandlungspflege
(5,52 € pro Anfahrt)
27. Ausbildungszuschlag
(1,66 € pro Anfahrt)
- Abgabe zur Förderung der Pflegeausbildung an das Land BaWü
Allgemeine Information:
Gültige Vergütungsvereinbarung mit allen Kassenverbänden bis 31.12.2024